NIS-2 Sind IT-Systemhäuser betroffen?

von Karsten Agten

Inhaltsverzeichnis

NIS-2-Richtlinie: Was IT-Systemhäuser jetzt wissen müssen 

Die IT-Welt steht nie still, und mit den neuen regulatorischen Anforderungen durch die NIS-2-Richtlinie, die in den kommenden Monaten in Kraft tritt, gibt es für IT-Systemhäuser einige bedeutende Änderungen, die es zu beachten gilt. Ob als Berater, Managed-Service-Provider oder IT-Dienstleister von mittelständischen Unternehmen,  für Behörden oder im Gesundheitssektor – Sie als IT-Systemhaus sind direkt betroffen. In diesem Artikel erklären wir, was die NIS-2-Richtlinie für Sie bedeutet und wie Sie sich darauf vorbereiten können. 

Warum sind IT-Systemhäuser von der NIS-2-Richtlinie betroffen? 

IT-Systemhäuser spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Netzwerke und IT-Infrastrukturen ihrer Kunden zu sichern und zu betreiben. Sie sind Berater, Problemlöser und Dienstleister in einem, was sie zu einem unverzichtbaren Partner für Unternehmen aus allen Branchen macht. 

Die NIS-2-Richtlinie umfasst explizit „Managed Service Provider“ (MSP) und „Managed Security Service Provider“ (MSSP), da diese durch ihre Dienstleistungen direkten Einfluss auf die Cybersicherheit von kritischen Infrastrukturen und Unternehmen haben. Sobald ein IT-Systemhaus mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und IT-Dienste für externe Kunden erbringt, fällt es unter die Regelungen der NIS-2-Richtlinie. Das bedeutet: 

  • Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen schnell und vollständig an die zuständigen Behörden gemeldet werden. 

  • Sicherheitsmaßnahmen: Es müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um Netzwerke und Systeme gegen Sicherheitsrisiken zu schützen. 

  • Sanktionsrisiken: Verstöße gegen die Richtlinie können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden – bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei besonders schwerwiegenden Verstößen. 

Was bedeutet das konkret für Ihre tägliche Arbeit? 

Als IT-Systemhaus sind Sie mehr als nur ein Lieferant von IT-Diensten. Sie sind derjenige, der die digitale Sicherheit Ihrer Kunden garantiert. Und genau hier setzt die NIS-2-Richtlinie an. Sie fordert von Ihnen: 

  1. Proaktive Sicherheitsstrategien: Sie müssen sicherstellen, dass Ihre eigenen Systeme sowie die Systeme, die Sie für Kunden betreiben, den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen. Das bedeutet regelmäßige Überprüfungen, Aktualisierungen und Sicherheits-Audits. 

  1. Meldepflichten im Ernstfall: Sollten Sicherheitslücken oder -vorfälle auftreten, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. Dazu gehört auch die Bereitstellung umfassender Abschlussberichte, die die Ursachen und getroffenen Maßnahmen dokumentieren. 

  1. Dokumentation und Nachweisführung: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Sicherheitsmaßnahmen vollständig dokumentiert werden. Sollten Sie dies nicht tun oder die Dokumentation unvollständig sein, drohen empfindliche Strafen. 

  1. Kundenbindung durch erhöhte Sicherheit: Das Einhalten der NIS-2-Anforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern kann auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Kunden legen immer mehr Wert auf die Cybersicherheit ihrer Systeme. Wer hier proaktiv agiert und zertifizierte Lösungen anbietet, gewinnt Vertrauen und langfristige Kundenbeziehungen. 

Die Konsequenzen bei Verstößen 

Waren Regress- und Schadenersatzforderungen schon immer ein schwer einzuschätzendes Risiko, hat sich das nun durch das kommende NIS-2-Gesetz enorm verändert und erhöht. Ausschlüsse und Begrenzungen in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wahrscheinlich anzupassen. Cyberversicherungen, die IT-Systemhäuser hoffentlich zum eigenen und zum Schutz ihrer Kunden abgeschlossen haben, werden sicher ebenfalls auf den Prüfstand gestellt oder haben Auditierungen zur Folge haben.  

Für weniger schwerwiegende Verstöße oder Einrichtungen, die nicht als „besonders wichtig“ gelten, sind Bußgelder bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Umsatzes möglich. 

Für IT-Systemhäuser bedeutet das: Sie tragen eine immense Verantwortung für die Sicherheit der Systeme, die Sie betreiben oder verwalten. Ein Sicherheitsvorfall kann nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden gefährden, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. 

Wie sollten IT-Systemhäuser jetzt reagieren? 

Um den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden, sollten Sie als IT-Systemhaus folgende Schritte in Angriff nehmen: 

  1. Sicherheitsaudits durchführen: Überprüfen Sie Ihre eigenen IT-Sicherheitsmaßnahmen und die Ihrer Kunden. Eine umfassende Sicherheitsbewertung ist der erste Schritt, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. 

  1. Meldeprozesse einrichten: Stellen Sie sicher, dass klare Prozesse für die Meldung von Sicherheitsvorfällen existieren und dass Ihr Team in der Lage ist, diese zügig und vollständig zu bearbeiten. 

  1. Sicherheitslösungen weiterentwickeln: Arbeiten Sie kontinuierlich an der Verbesserung Ihrer Cybersicherheitslösungen. Dies kann auch bedeuten, in neue Technologien oder zusätzliche Sicherheitszertifizierungen zu investieren. 

  1. Mitarbeiter schulen: Es ist unerlässlich, dass Ihre Mitarbeiter über die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und die damit verbundenen Pflichten informiert und geschult sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. 

  1. Kunden sensibilisieren: Informieren Sie Ihre Kunden über die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und wie Sie als IT-Systemhaus helfen können, diese einzuhalten. Dies schafft Vertrauen und stärkt die Zusammenarbeit. 

Fazit: Jetzt handeln und sich absichern 

Die NIS-2-Richtlinie bringt für IT-Systemhäuser eine klare Verantwortung mit sich. Als Dienstleister für Unternehmen, Behörden und Gesundheitseinrichtungen tragen Sie entscheidend zur Sicherheit der IT-Infrastrukturen bei. Die rechtlichen Vorgaben sind streng, aber auch eine Chance: Wer die Richtlinie frühzeitig umsetzt, kann sich als vertrauenswürdiger Partner positionieren und Kunden langfristig binden. 

Stellen Sie sicher, dass Sie auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind – durch proaktive Sicherheitsmaßnahmen, effiziente Meldeprozesse und eine klare Kommunikation mit Ihren Kunden. So können Sie nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch Ihr Unternehmen als zuverlässigen Partner in einer zunehmend digitalen Welt etablieren. 

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Cybersicherheit auf das nächste Level zu heben – für den Schutz Ihrer Kunden und den Erfolg Ihres IT-Systemhauses. 

Du möchtest diesen Artikel in deinem Netzwerk teilen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge